Impressum
INHABERIN
Mag.art. Marion Bachinger
Kirchleitenweg 4
A-4201 Gramastetten
Österreich
SEMINAR und REISEVERANSTALTER
TigerTrip Maroc
TigerTrip Sarl, Douira, Souss-Massa-Draa, 80000 Agadir, Marokko
Tel. +212 652 915 701, hannes.zeller@tigertrip(dot)cc
GF & Eigentümer: Johannes Zeller
FN: N°22915, Registergericht: Agadir
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertrag: Veranstalter und Vertragspartner der Walkiness® Seminarreisen ist „TigerTrip Sarl“ Douira, Souss-Massa-Draa, 80000 Agadir, Marokko, Tel. +212 652 915 701, [email protected], www.tigertrip.cc. Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages ist die Annahme der Geschäfts- und Teilnahmebedingungen durch Vertragsunterfertigung.
2. Leistungen: Sämtliche gebuchten Leistungen sind abschließend auf der Webseite www.walkiness.com im Seminarvertrag dargestellt. Darüber hinausgehende Leistungen sind im vereinbarten Buchungspaket nicht enthalten. Durch wichtige Umstände (technischer, gesundheitlicher oder witterungsbedingter Natur) ist der Veranstalter im Notfall berechtigt, das Programm anzupassen oder abzuändern und andere Unterbringungsorte vorzusehen, wobei versucht wird, nach Möglichkeit den Charakter des Seminares und die Leistungen beizubehalten. Dem Teilnehmer erwächst daraus kein Entschädigungsanspruch.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.
3. Notwendige Teilnahmebedingungen: Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den angebotenen Walkiness® Programmen mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene körperliche Betätigung und Anstrengung zulässt. Der Reisende ist verpflichtet, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten. Die Teilnehme am Walkunterricht findet auf eigene Gefahr statt und die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Teilnehmer seine Erben und Angehörigen verzichten ausdrücklich, den Veranstalter und seine Angestellten, Vertragspartner und Vermittler für Verletzungen haftbar zu machen. Der Reisende muss sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig selbst informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Diese Informationen sind erhältlich insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern und beim Auswärtigen Amt im Internet. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter Folge zu leisten und die Gesetze des jeweiligen Staates in dem das jeweilige Seminar angeboten wird einzuhalten. Es ist alleinige Verpflichtung des Teilnehmers, sicherzustellen, dass seine individuellen gesundheitlichen, psychischen, physischen Fähigkeiten zur Bewältigung der geplanten Seminar Reise und deren Anstrengungen in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, diese Voraussetzungen zu überprüfen.
Persönliche Versicherung: Vorort ist es nicht möglich sich für Verletzungen, Arztrechnungen und Rückführungs-Kosten auf Grund eines Unfalls zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet sich zu Hause zu versichern. Diese Versicherung muss Annulationskosten, Unfall und Krankheit, Spitalaufenthalt, Rückführung, Sachschaden etc. beinhalten. Falls beim Start der Reise keine solche Versicherung vorliegt kann der Veranstalter von einer Teilnahme an der Reise absehen.
Gesundheit: Falls beim Kunden besondere medizinische Probleme vorliegen muss dieser den Veranstalter mindestens eine Woche vor Seminar Reisebeginn darüber informieren. Die Seminarreisen werden zeitweise in sehr abgelegene Gegenden abgehalten, wo medizinische Versorgung nicht schnellst möglichst gewährleistet werden kann und eine nötige Evakuierung schwierig, teuer oder gar unmöglich sein kann. Der Kunde muss vorsichtig sein und Unwohlsein muss dem Veranstalter mitgeteilt werden, damit allenfalls früh genug reagiert werden kann. Medikamente: Der Kunde wird aufgefordert den Veranstalter zu informieren, falls er während der Reise verschriebene Medikamente einnehmen muss.
4. Haftungsausschluss des Veranstalters:
Die Teilnahme am gebuchten Trip erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Teilnehmers. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die der Teilnehmer sich selbst oder Dritten durch den Betrieb des zur Verfügung gestellten Fahrzeuges verursacht. Ferner ist eine Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgen aus Kriegs-, Terror-, Natur-, Epidemiologie- oder Pandemieereignisse oder auf Grund behördlicher Maßnahmen (z B. Quarantäne, Betrettungsverbote, Schliessungen, Sperren oder Beschränkungen aller Art) ausgeschlossen. Keine Haftung wird vom Veranstalter übernommen für Kosten oder Aufwendungen, die für die Verspätung, den Verlust, die Beschädigung oder Verletzungen von Personen oder Sachen, entstehen, während ein Teilnehmer mit den Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs, eines Taxis, eines Busses oder anderen Transportmitteln unterwegs ist. Der Veranstalter kann nicht behaftet werden für Verspätungen während der Reise, welche auf Grund von Pannen und der nötigen Reparatur der Fahrzeuge entstehen.
Ferner ist eine Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgen aus Naturereignissen ausgeschlossen. Daher kann auch keine Haftung für allfällige Verspätungen und damit verbundene Kosten übernommen werden. Eine allfällige Haftung des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen wegen Schäden die der Teilnehmer im Rahmen der Seminarreise erleidet ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Buchungspreises beschränkt. Für den Antritt der Seminarreise durch den Teilnehmer ist Voraussetzung, dass dieser mit seiner Unterschrift im Vertrag diese Haftungsbeschränkung akzeptiert. Für Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer verursacht, ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, sofern nicht dafür eine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. Die Haftung beschränkt sich auf den Umfang der Deckung der Haftpflichtversicherung im einzelnen Schadensfall.
5. Haftung des Teilnehmers: Die Teilnahme an der gebuchten Seminarreise erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Teilnehmers. Der Teilnehmer haftet für jegliche Schäden, die er sich selbst oder Dritten verursacht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter und seine Mitarbeiter gegenüber jeglichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die der Teilnehmer sich selbst oder an Dritten verursacht. Beschwerden müssen sofort der Seminarleiterin mitgeteilt werden und können nicht im Nachhinein gemacht werden.
6. Vertragsverletzungen: Der Veranstalter und seine Angestellten behalten sich das Recht vor, den Teilnehmer bei Verletzungen des gegenständlichen Vertrages aus der Gruppe auszuschließen. Dies insbesondere, wenn durch sein Verhalten andere Teilnehmer oder Dritte gestört oder gefährdet werden. Ausschlussgründe stellen auch die Einnahme von Alkohol und anderen Drogen dar, weil die Sicherheit des Teilnehmers und auch Dritten dadurch beeinträchtigt würde. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückersatz seiner Leistungen oder sonstigen Vermögensverlusten, die ihm daraus entstehen.
7. Rücktritt und Kündigung:
a. Rücktritt und Vertragsübertragung auf Seiten des Teilnehmers:
Bei Vertragsrücktritt des Teilnehmers werden nachfolgende Stornogebühren fällig: 50 % des gebuchten Preises bei Rücktritt ab Anmeldung bis 12 Wochen vor Beginn des Trips, 80 % des gebuchten Preises bei Rücktritt ab 12 Wochen bis 8 Wochen vor Beginn des Trips, 100 % des gebuchten Preises bei Rücktritt ab 8 Wochen vor Beginn des Trips. In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro einbehalten. Der Rücktritt hat schriftlich entweder durch einen eingeschriebenen Brief oder per E-Mail zu erfolgen und wird erst durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters rechtswirksam. Die obgenannten Fristen gelten ab Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dieser ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilzahlungen aufzurechnen. Im Übrigen werden bereits entrichtete Teilzahlungen zurückerstattet. Vom Teilnehmer vor Ort nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Teilnehmer dringend nahegelegt. Die Rechte aus dem Vertrag sind übertragbar und gelten als übertragen, wenn die übernehmende Person alle Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt und der Veranstalter die Erfüllung der Teilnahmebedingungen schriftlich bestätigt. Der Überträger und der neue Teilnehmer haften solidarisch für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten zur ungeteilten Hand.
b. Rücktritt des Veranstalters: Der Veranstalter ist berechtigt, den Trip aus wichtigen Gründen jederzeit einvernehmlich zu verschieben oder ganz abzusagen. Darüber hinaus darf der Veranstalter bis 30 Tage vor Beginn des Trips vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von sieben Personen nicht erreicht wird. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend schriftlich, per Brief, E-Mail oder per Telefon verständigt. Bei Vertragsrücktritt des Veranstalters hat der Teilnehmer das Wahlrecht, entweder die Rückerstattung des Teilnahmepreises oder die Teilnahme an einem gleichwertigen anderen Trip des Veranstalters zu verlangen.
c. Vertragsauflösung wegen höherer Gewalt: Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Teile den Vertrag auflösen. Der Veranstalter ist berechtigt, für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Der Teilnehmer hat allfällige Mehrkosten selbst zu tragen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, da der Vertrag die Rückbeförderung nicht umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Im Übrigen fallen alle sich daraus ergebenden Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8. Fälligkeit des Buchungspreises:
Zahlungsbedingungen: 100% werden fällig 8 Wochen vor Reisebeginn.
9. Fotos und Filme:
Der Teilnehmer stimmt zu, dass Fotos und Filme, die bei dem Trip hergestellt wurden, auf der Webseite des Veranstalters veröffentlicht werden dürfen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor Fotos und Filme auf den Reisen zu machen und diese für Werbung, Prospekte oder andere kommerzielle Zwecke zu benutzen.
10. Unwirksamkeit:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages zur Folge.
11. Mündliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
12. Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus dem Vertrag sind die Gerichte in Agadir zuständig.
Vertrag: Veranstalter und Vertragspartner ist
„TigerTrip Sarl“ Douira, Souss-Massa-Draa, 80000 Agadir, Marokko, Tel. +212 652 915 701, [email protected], www.tigertrip.cc
Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages ist die Annahme der Geschäfts- und Teilnahmebedingungen durch Vertragsunterfertigung und Zugang
der schriftlichen Annahme- und Teilnahmebestätigung des Veranstalters beim Teilnehmer.
Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus dem Vertrag sind die Gerichte in Agadir zuständig.